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Sachkundenachweis Hund 2026: Was seit 1. Juli in Österreich gilt – Theorie, Praxis, Fristen, Ausnahmen

Teilnehmerin eines Sachkundekurses macht sich im hellen Seminarraum Notizen, die Trainerin erklärt am Flipchart die Körpersprache des Hundes

Ratgeber · Rechtslage Stand 22. Oktober 2026

Seit 1. Juli 2026 gilt in ganz Österreich: Wer erstmals einen Hund aufnimmt, braucht einen Sachkundenachweis. Vier Stunden Theorie, bevor der Hund einzieht, und zwei Stunden Praxis mit dem eigenen Hund innerhalb eines Jahres. Klingt nach Bürokratie, ist aber eine echte Chance: Wer vor dem Einzug versteht, was ein Hund braucht, erspart sich und dem Hund viele Missverständnisse. Hier findest du alles, was jetzt zählt – Pflicht, Inhalte, Fristen, Ausnahmen, Kosten und die Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Auf einen Blick

  • Wer: alle, die ab 1. Juli 2026 erstmals einen Hund halten – Bestandshalter:innen mit Eintrag in der Heimtierdatenbank sind befreit.
  • Theorie: mindestens 4 Unterrichtseinheiten zu 60 Minuten, vor dem Einzug des Hundes.
  • Praxis: 2 Stunden mit dem eigenen Hund (ab 6 Monaten), innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme.
  • Wo: im Bundesland, in dem der Hund lebt – die Bescheinigung gilt danach bundesweit.
  • Kosten: gesetzlich „kostendeckend“; bei Willenskraft kostet der Theoriekurs im Burgenland 100 € pro Person.

Was ist der Sachkundenachweis für Hunde – und warum gibt es ihn?

Die Rechtsgrundlage steht im § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz (TSchG): Ab 1. Juli 2026 müssen Personen, die die Haltung eines Hundes anstreben, einen Nachweis allgemeiner Sachkunde vorweisen – durch einen Kurs „im Ausmaß von mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten vor Aufnahme der Haltung“. Zusätzlich verlangt das Gesetz von Halter:innen mindestens sechs Monate alter Hunde eine zweistündige Praxiseinheit mit dem jeweiligen Hund, nachzuweisen innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme.

Die Details – Inhalte, Ausnahmen, Bescheinigungen – regelt § 2a der 2. Tierhaltungsverordnung, kundgemacht am 18. Juni 2026 als BGBl. II Nr. 144/2026. Der Gedanke dahinter ist simpel: Viele Probleme in der Hundehaltung entstehen aus Unwissen – über Bedürfnisse, Körpersprache, Lernverhalten oder die Kosten eines Hundelebens. Der Sachkundenachweis soll genau dieses Grundwissen sichern, bevor ein Hund einzieht.

Für uns bei Willenskraft ist das keine lästige Pflicht, sondern das, was wir seit Jahren in der Welpenschule und im Einzeltraining erleben: Wer die Grundlagen kennt, startet entspannter – und der Hund auch.

Für wen gilt die Pflicht – und wer ist befreit?

Betroffen sind alle, die ab dem 1. Juli 2026 einen Hund aufnehmen und dabei als Halter:in gelten. Das ist laut Gesetz die Person, die den Hund in der Heimtierdatenbank registriert. Die Verordnung nennt in § 2a Abs. 5 eine ganze Reihe von Ausnahmen – die wichtigsten für Privatpersonen:

  • Du hältst bereits einen Hund und kannst das durch die Registrierung in der Heimtierdatenbank belegen (§ 24a TSchG).
  • Du hattest innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hund, mindestens zwei Jahre lang und registriert.
  • Du hattest innerhalb der letzten sieben Jahre einen Hund (mindestens zwei Jahre, registriert) und hast zusätzlich eine Ausbildung mit Kenntnissen zu Haltung und Umgang mit Hunden abgeschlossen.
  • Fachpersonen: Tierärzt:innen, Trainer:innen mit dem Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte:r Hundetrainer:in“, zertifizierte DogAudit-Trainer:innen, aktive Trainer:innen und Leistungsrichter:innen von ÖKV, ÖJGV und ÖHU, Absolvent:innen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie“, Diensthundeführer:innen, geprüfte Rettungshundeführer:innen sowie Personen, die vom Land als Vortragende veröffentlicht wurden.
  • Übergangsregel: Wer bis 30. Juni 2027 aufgrund einer Landesregelung einen theoretischen bzw. praktischen Sachkundenachweis erlangt hat, ist von der jeweiligen Bundes-Einheit befreit (Z 15 und 16).

Sonderfall: Wurde dir ein Hund behördlich abgenommen und später wieder ausgefolgt, musst du Theorie und Praxis innerhalb von sechs Monaten nach der Rückgabe absolvieren (§ 2a Abs. 6).

Teil 1: Der Theoriekurs – vier Stunden, bevor der Hund einzieht

Der Theoriekurs ist der Teil, den viele unterschätzen: Er muss vor der Anschaffung abgeschlossen sein. Wer also im Dezember einen Welpen abholen will, sollte den Kurs im November gemacht haben. Die Inhalte sind österreichweit einheitlich vorgegeben (§ 2a Abs. 1), und die Vortragenden müssen die Unterlagen der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz verwenden:

  • Rechtliche Grundlagen der Hundehaltung: Tierschutzgesetz, 2. Tierhaltungsverordnung, Landesgesetze und Meldepflichten.
  • Aufwand, Verantwortung und Folgen der Hundehaltung – inklusive Herkunft und Qualzucht.
  • Artgerechte Haltung: Ernährung, Pflege, Gesundheit, Kosten, Entwicklung vom Welpen zum erwachsenen Hund, der Hund als soziales Lebewesen, Gefahrenvermeidung – mit Stress-, Angst- und Beschwichtigungssignalen, Körpersprache und typischen Missverständnissen zwischen Mensch und Hund – sowie Ruhebedürfnis und Beschäftigung.
  • Tierschutzkonforme Hundeausbildung: Lernverhalten, positive Bestärkung, Hilfsmittel in der Erziehung und das Erkennen von Verhaltensauffälligkeiten.
  • Verhaltensregeln im Alm- und Weidegebiet und Notfallmaßnahmen.
Hund auf einer Wiese zeigt Beschwichtigungssignale: Kopf leicht abgewandt, Zunge an der Nase, Ohren entspannt
Kopf abgewandt, Züngeln, weiche Ohren: Solche Beschwichtigungssignale zu lesen gehört zu den Pflichtinhalten des Theoriekurses – und ist im Alltag mit Hund täglich nützlich.

Gute Vortragende bleiben nicht beim Skriptum stehen. Im Willenskraft-Theoriekurs im Burgenland ergänzt Ing. Jessy Pusch die Pflichtinhalte mit Beispielen aus ihrem Trainingsalltag – damit aus „Stresssignale erkennen“ ein Blick wird, den du beim eigenen Hund wirklich anwenden kannst. Wenn du dich schon vorab einlesen willst: In unserem Beitrag 84 % aller Hunde haben Angst – erkennst du die Zeichen? zeigen wir, wie Angst und Stress beim Hund aussehen.

Online lernen, Hund verstehen

Der Sachkundenachweis ist der Einstieg – das Verstehen deines Hundes hört danach nicht auf. In der Willenskraft Online-Hundeschule arbeitest du nach dem LIFE-Modell mit deinem Hund weiter, egal wo du wohnst.

→ Zur Online-Hundeschule

Teil 2: Die Praxiseinheit – zwei Stunden mit deinem eigenen Hund

Die Praxiseinheit absolvierst du mit deinem eigenen Hund, sobald er mindestens sechs Monate alt ist, und innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme. Anders als die Theorie findet sie im Freien statt – am eingezäunten Hundeplatz, wo sich Alltagssituationen wie Radfahrer:innen, Kinderwagen oder andere Hunde gezielt üben lassen. Auf der Bescheinigung steht die Chipnummer deines Hundes – ein Ersatzhund oder eine Teilnahme ohne Hund ist nicht vorgesehen. Die vier Pflichtbereiche nach § 2a Abs. 2:

Pflichtbereich Was das in der Praxis heißt
Tierschutzkonformes Training Belohnung richtig einsetzen, Lernschritte klein halten, Orientierung am Menschen aufbauen.
Körpersprache des Hundes Stress- und Beschwichtigungssignale am eigenen Hund erkennen und passend reagieren.
Umgang und Equipment Sicherer Umgang mit Leine und Brustgeschirr, den Maulkorb entspannt kennenlernen.
Alltags- und Stresssituationen Begegnungen mit anderen Hunden, Radfahrer:innen und Kindern – mit Distanz, Umorientierung und Management.
Praxiseinheit zum Sachkundenachweis im Freien: Trainerin erklärt einem Paar mit Hund im Brustgeschirr am Hundeplatz, im Hintergrund Fahrrad und Kinderwagen
Die Praxiseinheit findet im Freien am Hundeplatz statt – mit lockerer Leine, Brustgeschirr und echten Alltagsreizen wie Fahrrad oder Kinderwagen.

Zwei Stunden sind kurz. Deshalb haben wir im Burgenland drei Wege: eine Kleingruppe, ein Einzelsetting – oder die Praxis im laufenden Gruppenkurs, etwa im Junghundekurs Bruck an der Leitha oder im Begegnungstraining. Dort übst du über Wochen genau die Inhalte, die die Verordnung verlangt, und bekommst die Bescheinigung ohne zusätzlichen Termin.

Bundesland-Regel: Wo du den Kurs machen musst – und warum das Burgenland anders tickt

Das Gesetz legt fest: Die Kurse sind in dem Bundesland zu absolvieren, in dem der Hund gehalten werden soll – und gelten danach bundesweit. Welche Vortragenden geeignet sind, veröffentlicht jede Landesregierung namentlich (§ 2a Abs. 3 und 4). Das führt zu Unterschieden im Detail:

Bundesland Was aktuell gilt (Stand Oktober 2026)
Burgenland Das Land verlangt Theorie und Praxis ausschließlich in Präsenz bei gelisteten Vortragenden, mit Ausweiskontrolle und den einheitlichen Fachstellen-Unterlagen. Willenskraft bietet beides mit Ing. Jessy Pusch an – Theorie samstags in Eisenstadt und Wolfsthal, Praxis in Bruck an der Leitha und Umgebung.
Niederösterreich & Salzburg Beide Länder haben eigene Landes-Sachkundekurse. Willenskraft bietet sie online über Google Meet an (NÖ 3 Stunden um 89 €, Salzburg 2 Stunden um 59 €). Wer einen solchen Landesnachweis bis 30. Juni 2027 erlangt, ist laut Übergangsregel vom Bundes-Theoriekurs befreit.
Wien Wien hat seit 2019 ein eigenes System mit verpflichtendem Kurs – informiere dich direkt bei der Stadt Wien.
Alle anderen Länder Die Liste der geeigneten Vortragenden findest du auf der Website deiner Landesregierung; die Fachstelle (tierwissen.at) bündelt die Kontaktstellen aller neun Länder.

Wichtig für Burgenländer:innen: Ein Online-Kurs aus einem anderen Bundesland ersetzt den Präsenzkurs im Burgenland nicht. Wenn dein Hund im Burgenland leben wird, buche einen Präsenz-Theoriekurs bei einer Person, die auf der Anbieterliste des Landes steht.

So läuft der Sachkundenachweis ab – in sechs Schritten

  1. Befreiung prüfen. Hattest du in den letzten Jahren einen registrierten Hund oder gehörst du zu den Fachgruppen? Dann brauchst du den Kurs nicht – bewahre den Beleg aus der Heimtierdatenbank auf.
  2. Theoriekurs buchen – vor dem Einzug. Plane ihn mindestens einige Wochen vor dem Abholtermin ein. Im Burgenland kannst du den Termin direkt online buchen.
  3. Vier Stunden Theorie absolvieren – ohne Hund. Persönlich, mit Ausweis; dein Hund bleibt zuhause bzw. ist meist noch gar nicht eingezogen. Du erhältst eine Bescheinigung nach dem bundesweit einheitlichen Muster der Fachstelle – mit Name und Geburtsdatum, deshalb werden diese Daten bei der Buchung abgefragt.
  4. Hund aufnehmen und registrieren. Bei der Registrierung in der Heimtierdatenbank ist der Sachkundenachweis vorzulegen (§ 13 Abs. 5 TSchG).
  5. Praxiseinheit innerhalb eines Jahres. Sobald dein Hund sechs Monate alt ist: zwei Stunden im Freien am Hundeplatz mit deinem Hund, Chipnummer kommt auf die Bescheinigung.
  6. Beide Bescheinigungen aufbewahren. Sie gelten bundesweit – auch wenn du später umziehst.
Welpe zieht ein: Junge Frau kniet im hellen Flur neben einem Labrador-Welpen, der sein neues Körbchen und den Wassernapf erkundet
Erst der Theoriekurs, dann der Einzug: Mit der Bescheinigung in der Hand startet ihr entspannt – die Praxiseinheit folgt, sobald der Hund sechs Monate alt ist.

Was kostet der Sachkundenachweis?

Die Verordnung schreibt vor, dass Vortragende kostendeckende Beiträge einheben – kostenlos darf der Kurs also gar nicht sein. Im Burgenland hat sich für die vierstündige Theorie ein Preis von 100 € pro Person etabliert, so auch bei Willenskraft. Für die Praxis gilt bei uns: Kleingruppe 50 € pro Mensch-Hund-Team, Einzelsetting bei dir zuhause 150 € – oder du machst die Praxis im laufenden Gruppenkurs und zahlst nur die Kursgebühr plus 20 € Ausstellungsgebühr. Die Landeskurse für Niederösterreich (89 €) und Salzburg (59 €) findest du auf unserer Seite zum Sachkundenachweis NÖ & Salzburg.

Rechne den Nachweis realistisch in die Erstausstattung ein – neben Geschirr, Leine, Futter und Tierarzt ist er einer der kleineren Posten. Was ein Welpe in den ersten Monaten sonst noch braucht, liest du in Ernährung für den Welpen.

Sachkundenachweis bei Willenskraft: unsere Angebote

Burgenland – Theorie in Präsenz

4 Stunden mit Ing. Jessy Pusch, samstags 10–15 Uhr in Eisenstadt oder Wolfsthal, max. 20 Personen, 100 € pro Person. Erste Termine ab 28. November 2026, Umbuchung bis sieben Tage vorher kostenlos.

→ Termine & Infos

Burgenland – Praxis mit deinem Hund

Kleingruppe, Einzelsetting oder integriert in den Junghundekurs bzw. das Begegnungstraining in Bruck an der Leitha. Du wählst den Weg, der zu euch passt – Jessy berät dich vorab.

→ Praxis-Varianten

Niederösterreich & Salzburg – online

Landes-Sachkundekurs bequem über Google Meet, einmal im Monat, mit Bestätigung für die Behörde. NÖ 3 Stunden um 89 €, Salzburg 2 Stunden um 59 €.

→ Online-Kurs

Nach dem Nachweis: Welpenschule & Co.

Der Sachkundenachweis ist der Anfang. In der Welpenschule und im Junghundekurs an unseren Standorten lernt dein Hund das, was im Alltag zählt.

→ Standorte

Fünf Fehler, die du beim Sachkundenachweis vermeiden solltest

  • Zu spät buchen. Der Theoriekurs muss vor dem Einzug abgeschlossen sein – Termine sind oft Wochen im Voraus voll.
  • Falsches Bundesland. Maßgeblich ist, wo der Hund leben wird, nicht wo der Kurs am bequemsten ist.
  • Online statt Präsenz im Burgenland. Das Land Burgenland akzeptiert nur Präsenzkurse gelisteter Vortragender.
  • Die Praxis vergessen. Die Jahresfrist läuft ab der Aufnahme des Hundes – trag dir den Termin ein, sobald der Hund sechs Monate alt ist.
  • Bescheinigung verlegen. Du brauchst sie bei der Registrierung in der Heimtierdatenbank und bei späteren Behördenwegen.

Hundetrainer:in werden mit Willenskraft

Der Sachkundenachweis zeigt, wie groß der Bedarf an fundiertem Wissen rund um den Hund ist. In der 14-monatigen Hundetrainer:innen-Ausbildung lernst du Lernverhalten, Körpersprache und Trainingsaufbau wissenschaftlich fundiert – berufsbegleitend und tierschutzkonform.

→ Zur Ausbildung

Gut ausgestattet in die Praxiseinheit

Für die Praxis brauchst du ein gut sitzendes Brustgeschirr und eine passende Leine. Tierschutzkonformes, gepolstertes Hundegeschirr und nachhaltiges Zubehör findest du bei bellerei, dem Partner von Willenskraft.

→ Zum bellerei Geschirr

Fazit: Vier Stunden, die sich auszahlen

Der Sachkundenachweis ist seit 1. Juli 2026 Pflicht für alle, die erstmals einen Hund aufnehmen: Theorie vor dem Einzug, Praxis mit dem eigenen Hund innerhalb eines Jahres, Kurs im Bundesland der Haltung. Die Inhalte sind sinnvoll gewählt – Bedürfnisse, Gesundheit, Körpersprache und tierschutzkonformes Lernen sind genau die Themen, an denen Hundehaltung im Alltag scheitert oder gelingt.

Unser Tipp: Buche den Theoriekurs, sobald der Einzugstermin feststeht, kläre vorher, was dein Bundesland verlangt, und nutze die Praxiseinheit nicht als Pflichttermin, sondern als Start in ein gemeinsames Training.

Quellen

  • Tierschutzgesetz (TSchG), § 13 Abs. 4 und 5 – Nachweis allgemeiner Sachkunde, geltende Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes. RIS öffnen →
  • BGBl. II Nr. 144/2026 – Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung, § 2a (Inhalte, Vortragende, Befreiungen, Bescheinigung), ausgegeben am 18. Juni 2026. RIS öffnen →
  • Land Burgenland – Verpflichtender Sachkundekurs für Tierhalter:innen (Präsenzpflicht, Ablauf) und Liste der Anbieter:innen. Infoseite → · Anbieterliste →
  • Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz – Sachkundenachweis Hunde: Unterlagen, Muster-Bescheinigungen, Kontaktstellen der Länder. tierwissen.at →

Hinweis: Dieser Beitrag fasst die Rechtslage mit Stand 22. Oktober 2026 zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Gesetzestexte und die Informationen deiner Landesregierung.

Häufige Fragen zum Sachkundenachweis für Hunde

Ab wann gilt die Sachkundepflicht für Hundehalter:innen?
Seit 1. Juli 2026. Wer ab diesem Tag erstmals einen Hund aufnimmt, muss vor der Aufnahme einen Theoriekurs von mindestens vier Unterrichtseinheiten zu 60 Minuten absolvieren und innerhalb eines Jahres danach eine zweistündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund nachweisen (§ 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz).
Muss ich den Theoriekurs wirklich vor dem Welpenkauf machen?
Ja. Das Gesetz verlangt den Nachweis „vor Aufnahme der Haltung“ – der Theoriekurs findet deshalb ohne Hund statt. Plane den Kurs also ein, sobald der Abholtermin feststeht – idealerweise einige Wochen davor, weil Präsenztermine oft ausgebucht sind.
Wie lange habe ich Zeit für die Praxiseinheit?
Ein Jahr ab der Aufnahme des Hundes. Die Praxiseinheit dauert zwei Stunden und findet im Freien am Hundeplatz mit deinem eigenen Hund statt, sobald er mindestens sechs Monate alt ist. Die Chipnummer deines Hundes wird auf der Bescheinigung vermerkt.
Ich hatte früher schon einen Hund – brauche ich den Kurs trotzdem?
Nicht, wenn du zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits einen registrierten Hund hältst oder innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwei Jahre lang einen registrierten Hund gehalten hast. Lag die Haltung bis zu sieben Jahre zurück, brauchst du zusätzlich eine abgeschlossene Ausbildung mit Kenntnissen zu Haltung und Umgang mit Hunden. Maßgeblich ist die Registrierung in der Heimtierdatenbank.
Gilt mein Sachkundenachweis in jedem Bundesland?
Ja, die Bescheinigung gilt bundesweit. Absolvieren musst du den Kurs aber in dem Bundesland, in dem der Hund gehalten werden soll – dort entscheidet die Landesregierung, welche Vortragenden geeignet sind.
Kann ich den Theoriekurs online machen?
Das hängt vom Bundesland ab. Die Verordnung erwähnt online abgehaltene Kurse ausdrücklich, das Burgenland akzeptiert aber ausschließlich Präsenzkurse bei gelisteten Vortragenden. Für Niederösterreich und Salzburg bietet Willenskraft die Landes-Sachkundekurse online über Google Meet an.
Was kostet der Sachkundenachweis für Hunde?
Die Verordnung schreibt kostendeckende Beiträge vor. Bei Willenskraft kostet der vierstündige Theoriekurs im Burgenland 100 € pro Person. Für die Praxis gibt es drei Varianten: Kleingruppe 50 € pro Team, Einzelsetting zuhause 150 € oder die Praxis im laufenden Gruppenkurs für die Kursgebühr plus 20 € Ausstellungsgebühr. Der Online-Landeskurs kostet für Niederösterreich 89 €, für Salzburg 59 €.
Welche Bescheinigung bekomme ich und wo muss ich sie vorlegen?
Du erhältst für Theorie und Praxis je eine Bescheinigung nach dem bundesweit einheitlichen Muster der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz – mit deinem Namen, der absolvierten Ausbildung und der Unterschrift der vortragenden Person, bei der Praxis zusätzlich mit der Chipnummer des Hundes. Vorzulegen ist der Nachweis bei der Registrierung bzw. Meldung des Hundes in der Heimtierdatenbank.
Was ist, wenn ich im Burgenland wohne, aber einen Online-Kurs aus Niederösterreich gemacht habe?
Das reicht für das Burgenland nicht. Das Land Burgenland verlangt, dass Theorie und Praxis in Präsenz bei einer Person absolviert werden, die auf der Anbieterliste des Landes steht. Buche deshalb einen Präsenztermin – zum Beispiel samstags in Eisenstadt oder Wolfsthal bei Willenskraft.

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Über die Autorin

Bianca Oriana Willen

Gründerin Hundeschule Willenskraft & Akademie · CBATI-KSA · Hundeernährungsberaterin

Bianca begleitet seit über 10 Jahren Mensch-Hund-Teams – tierschutzkonform, wissenschaftlich fundiert und nach dem LIFE-Modell. Als CBATI-KSA-zertifizierte Trainerin und Gründerin der Willenskraft Akademie bildet sie auch angehende Hundetrainer:innen aus. Ihre Hündinnen Viola und Venice sind immer mit dabei.

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