Sachkundenachweis Hund 2026: Was seit 1. Juli in Österreich gilt – Theorie, Praxis, Fristen, Ausnahmen
Ratgeber · Rechtslage Stand 22. Oktober 2026
Seit 1. Juli 2026 gilt in ganz Österreich: Wer erstmals einen Hund aufnimmt, braucht einen Sachkundenachweis. Vier Stunden Theorie, bevor der Hund einzieht, und zwei Stunden Praxis mit dem eigenen Hund innerhalb eines Jahres. Klingt nach Bürokratie, ist aber eine echte Chance: Wer vor dem Einzug versteht, was ein Hund braucht, erspart sich und dem Hund viele Missverständnisse. Hier findest du alles, was jetzt zählt – Pflicht, Inhalte, Fristen, Ausnahmen, Kosten und die Unterschiede zwischen den Bundesländern.
- Wer: alle, die ab 1. Juli 2026 erstmals einen Hund halten – Bestandshalter:innen mit Eintrag in der Heimtierdatenbank sind befreit.
- Theorie: mindestens 4 Unterrichtseinheiten zu 60 Minuten, vor dem Einzug des Hundes.
- Praxis: 2 Stunden mit dem eigenen Hund (ab 6 Monaten), innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme.
- Wo: im Bundesland, in dem der Hund lebt – die Bescheinigung gilt danach bundesweit.
- Kosten: gesetzlich „kostendeckend“; bei Willenskraft kostet der Theoriekurs im Burgenland 100 € pro Person.
Was ist der Sachkundenachweis für Hunde – und warum gibt es ihn?
Die Rechtsgrundlage steht im § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz (TSchG): Ab 1. Juli 2026 müssen Personen, die die Haltung eines Hundes anstreben, einen Nachweis allgemeiner Sachkunde vorweisen – durch einen Kurs „im Ausmaß von mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten vor Aufnahme der Haltung“. Zusätzlich verlangt das Gesetz von Halter:innen mindestens sechs Monate alter Hunde eine zweistündige Praxiseinheit mit dem jeweiligen Hund, nachzuweisen innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme.
Die Details – Inhalte, Ausnahmen, Bescheinigungen – regelt § 2a der 2. Tierhaltungsverordnung, kundgemacht am 18. Juni 2026 als BGBl. II Nr. 144/2026. Der Gedanke dahinter ist simpel: Viele Probleme in der Hundehaltung entstehen aus Unwissen – über Bedürfnisse, Körpersprache, Lernverhalten oder die Kosten eines Hundelebens. Der Sachkundenachweis soll genau dieses Grundwissen sichern, bevor ein Hund einzieht.
Für uns bei Willenskraft ist das keine lästige Pflicht, sondern das, was wir seit Jahren in der Welpenschule und im Einzeltraining erleben: Wer die Grundlagen kennt, startet entspannter – und der Hund auch.
Für wen gilt die Pflicht – und wer ist befreit?
Betroffen sind alle, die ab dem 1. Juli 2026 einen Hund aufnehmen und dabei als Halter:in gelten. Das ist laut Gesetz die Person, die den Hund in der Heimtierdatenbank registriert. Die Verordnung nennt in § 2a Abs. 5 eine ganze Reihe von Ausnahmen – die wichtigsten für Privatpersonen:
- Du hältst bereits einen Hund und kannst das durch die Registrierung in der Heimtierdatenbank belegen (§ 24a TSchG).
- Du hattest innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hund, mindestens zwei Jahre lang und registriert.
- Du hattest innerhalb der letzten sieben Jahre einen Hund (mindestens zwei Jahre, registriert) und hast zusätzlich eine Ausbildung mit Kenntnissen zu Haltung und Umgang mit Hunden abgeschlossen.
- Fachpersonen: Tierärzt:innen, Trainer:innen mit dem Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte:r Hundetrainer:in“, zertifizierte DogAudit-Trainer:innen, aktive Trainer:innen und Leistungsrichter:innen von ÖKV, ÖJGV und ÖHU, Absolvent:innen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie“, Diensthundeführer:innen, geprüfte Rettungshundeführer:innen sowie Personen, die vom Land als Vortragende veröffentlicht wurden.
- Übergangsregel: Wer bis 30. Juni 2027 aufgrund einer Landesregelung einen theoretischen bzw. praktischen Sachkundenachweis erlangt hat, ist von der jeweiligen Bundes-Einheit befreit (Z 15 und 16).
Sonderfall: Wurde dir ein Hund behördlich abgenommen und später wieder ausgefolgt, musst du Theorie und Praxis innerhalb von sechs Monaten nach der Rückgabe absolvieren (§ 2a Abs. 6).
Teil 1: Der Theoriekurs – vier Stunden, bevor der Hund einzieht
Der Theoriekurs ist der Teil, den viele unterschätzen: Er muss vor der Anschaffung abgeschlossen sein. Wer also im Dezember einen Welpen abholen will, sollte den Kurs im November gemacht haben. Die Inhalte sind österreichweit einheitlich vorgegeben (§ 2a Abs. 1), und die Vortragenden müssen die Unterlagen der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz verwenden:
- Rechtliche Grundlagen der Hundehaltung: Tierschutzgesetz, 2. Tierhaltungsverordnung, Landesgesetze und Meldepflichten.
- Aufwand, Verantwortung und Folgen der Hundehaltung – inklusive Herkunft und Qualzucht.
- Artgerechte Haltung: Ernährung, Pflege, Gesundheit, Kosten, Entwicklung vom Welpen zum erwachsenen Hund, der Hund als soziales Lebewesen, Gefahrenvermeidung – mit Stress-, Angst- und Beschwichtigungssignalen, Körpersprache und typischen Missverständnissen zwischen Mensch und Hund – sowie Ruhebedürfnis und Beschäftigung.
- Tierschutzkonforme Hundeausbildung: Lernverhalten, positive Bestärkung, Hilfsmittel in der Erziehung und das Erkennen von Verhaltensauffälligkeiten.
- Verhaltensregeln im Alm- und Weidegebiet und Notfallmaßnahmen.

Gute Vortragende bleiben nicht beim Skriptum stehen. Im Willenskraft-Theoriekurs im Burgenland ergänzt Ing. Jessy Pusch die Pflichtinhalte mit Beispielen aus ihrem Trainingsalltag – damit aus „Stresssignale erkennen“ ein Blick wird, den du beim eigenen Hund wirklich anwenden kannst. Wenn du dich schon vorab einlesen willst: In unserem Beitrag 84 % aller Hunde haben Angst – erkennst du die Zeichen? zeigen wir, wie Angst und Stress beim Hund aussehen.
Online lernen, Hund verstehen
Der Sachkundenachweis ist der Einstieg – das Verstehen deines Hundes hört danach nicht auf. In der Willenskraft Online-Hundeschule arbeitest du nach dem LIFE-Modell mit deinem Hund weiter, egal wo du wohnst.
Teil 2: Die Praxiseinheit – zwei Stunden mit deinem eigenen Hund
Die Praxiseinheit absolvierst du mit deinem eigenen Hund, sobald er mindestens sechs Monate alt ist, und innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme. Anders als die Theorie findet sie im Freien statt – am eingezäunten Hundeplatz, wo sich Alltagssituationen wie Radfahrer:innen, Kinderwagen oder andere Hunde gezielt üben lassen. Auf der Bescheinigung steht die Chipnummer deines Hundes – ein Ersatzhund oder eine Teilnahme ohne Hund ist nicht vorgesehen. Die vier Pflichtbereiche nach § 2a Abs. 2:
| Pflichtbereich | Was das in der Praxis heißt |
|---|---|
| Tierschutzkonformes Training | Belohnung richtig einsetzen, Lernschritte klein halten, Orientierung am Menschen aufbauen. |
| Körpersprache des Hundes | Stress- und Beschwichtigungssignale am eigenen Hund erkennen und passend reagieren. |
| Umgang und Equipment | Sicherer Umgang mit Leine und Brustgeschirr, den Maulkorb entspannt kennenlernen. |
| Alltags- und Stresssituationen | Begegnungen mit anderen Hunden, Radfahrer:innen und Kindern – mit Distanz, Umorientierung und Management. |

Zwei Stunden sind kurz. Deshalb haben wir im Burgenland drei Wege: eine Kleingruppe, ein Einzelsetting – oder die Praxis im laufenden Gruppenkurs, etwa im Junghundekurs Bruck an der Leitha oder im Begegnungstraining. Dort übst du über Wochen genau die Inhalte, die die Verordnung verlangt, und bekommst die Bescheinigung ohne zusätzlichen Termin.
Bundesland-Regel: Wo du den Kurs machen musst – und warum das Burgenland anders tickt
Das Gesetz legt fest: Die Kurse sind in dem Bundesland zu absolvieren, in dem der Hund gehalten werden soll – und gelten danach bundesweit. Welche Vortragenden geeignet sind, veröffentlicht jede Landesregierung namentlich (§ 2a Abs. 3 und 4). Das führt zu Unterschieden im Detail:
| Bundesland | Was aktuell gilt (Stand Oktober 2026) |
|---|---|
| Burgenland | Das Land verlangt Theorie und Praxis ausschließlich in Präsenz bei gelisteten Vortragenden, mit Ausweiskontrolle und den einheitlichen Fachstellen-Unterlagen. Willenskraft bietet beides mit Ing. Jessy Pusch an – Theorie samstags in Eisenstadt und Wolfsthal, Praxis in Bruck an der Leitha und Umgebung. |
| Niederösterreich & Salzburg | Beide Länder haben eigene Landes-Sachkundekurse. Willenskraft bietet sie online über Google Meet an (NÖ 3 Stunden um 89 €, Salzburg 2 Stunden um 59 €). Wer einen solchen Landesnachweis bis 30. Juni 2027 erlangt, ist laut Übergangsregel vom Bundes-Theoriekurs befreit. |
| Wien | Wien hat seit 2019 ein eigenes System mit verpflichtendem Kurs – informiere dich direkt bei der Stadt Wien. |
| Alle anderen Länder | Die Liste der geeigneten Vortragenden findest du auf der Website deiner Landesregierung; die Fachstelle (tierwissen.at) bündelt die Kontaktstellen aller neun Länder. |
Wichtig für Burgenländer:innen: Ein Online-Kurs aus einem anderen Bundesland ersetzt den Präsenzkurs im Burgenland nicht. Wenn dein Hund im Burgenland leben wird, buche einen Präsenz-Theoriekurs bei einer Person, die auf der Anbieterliste des Landes steht.
So läuft der Sachkundenachweis ab – in sechs Schritten
- Befreiung prüfen. Hattest du in den letzten Jahren einen registrierten Hund oder gehörst du zu den Fachgruppen? Dann brauchst du den Kurs nicht – bewahre den Beleg aus der Heimtierdatenbank auf.
- Theoriekurs buchen – vor dem Einzug. Plane ihn mindestens einige Wochen vor dem Abholtermin ein. Im Burgenland kannst du den Termin direkt online buchen.
- Vier Stunden Theorie absolvieren – ohne Hund. Persönlich, mit Ausweis; dein Hund bleibt zuhause bzw. ist meist noch gar nicht eingezogen. Du erhältst eine Bescheinigung nach dem bundesweit einheitlichen Muster der Fachstelle – mit Name und Geburtsdatum, deshalb werden diese Daten bei der Buchung abgefragt.
- Hund aufnehmen und registrieren. Bei der Registrierung in der Heimtierdatenbank ist der Sachkundenachweis vorzulegen (§ 13 Abs. 5 TSchG).
- Praxiseinheit innerhalb eines Jahres. Sobald dein Hund sechs Monate alt ist: zwei Stunden im Freien am Hundeplatz mit deinem Hund, Chipnummer kommt auf die Bescheinigung.
- Beide Bescheinigungen aufbewahren. Sie gelten bundesweit – auch wenn du später umziehst.

Was kostet der Sachkundenachweis?
Die Verordnung schreibt vor, dass Vortragende kostendeckende Beiträge einheben – kostenlos darf der Kurs also gar nicht sein. Im Burgenland hat sich für die vierstündige Theorie ein Preis von 100 € pro Person etabliert, so auch bei Willenskraft. Für die Praxis gilt bei uns: Kleingruppe 50 € pro Mensch-Hund-Team, Einzelsetting bei dir zuhause 150 € – oder du machst die Praxis im laufenden Gruppenkurs und zahlst nur die Kursgebühr plus 20 € Ausstellungsgebühr. Die Landeskurse für Niederösterreich (89 €) und Salzburg (59 €) findest du auf unserer Seite zum Sachkundenachweis NÖ & Salzburg.
Rechne den Nachweis realistisch in die Erstausstattung ein – neben Geschirr, Leine, Futter und Tierarzt ist er einer der kleineren Posten. Was ein Welpe in den ersten Monaten sonst noch braucht, liest du in Ernährung für den Welpen.
Sachkundenachweis bei Willenskraft: unsere Angebote
Burgenland – Theorie in Präsenz
4 Stunden mit Ing. Jessy Pusch, samstags 10–15 Uhr in Eisenstadt oder Wolfsthal, max. 20 Personen, 100 € pro Person. Erste Termine ab 28. November 2026, Umbuchung bis sieben Tage vorher kostenlos.
Burgenland – Praxis mit deinem Hund
Kleingruppe, Einzelsetting oder integriert in den Junghundekurs bzw. das Begegnungstraining in Bruck an der Leitha. Du wählst den Weg, der zu euch passt – Jessy berät dich vorab.
Niederösterreich & Salzburg – online
Landes-Sachkundekurs bequem über Google Meet, einmal im Monat, mit Bestätigung für die Behörde. NÖ 3 Stunden um 89 €, Salzburg 2 Stunden um 59 €.
Nach dem Nachweis: Welpenschule & Co.
Der Sachkundenachweis ist der Anfang. In der Welpenschule und im Junghundekurs an unseren Standorten lernt dein Hund das, was im Alltag zählt.
Fünf Fehler, die du beim Sachkundenachweis vermeiden solltest
- Zu spät buchen. Der Theoriekurs muss vor dem Einzug abgeschlossen sein – Termine sind oft Wochen im Voraus voll.
- Falsches Bundesland. Maßgeblich ist, wo der Hund leben wird, nicht wo der Kurs am bequemsten ist.
- Online statt Präsenz im Burgenland. Das Land Burgenland akzeptiert nur Präsenzkurse gelisteter Vortragender.
- Die Praxis vergessen. Die Jahresfrist läuft ab der Aufnahme des Hundes – trag dir den Termin ein, sobald der Hund sechs Monate alt ist.
- Bescheinigung verlegen. Du brauchst sie bei der Registrierung in der Heimtierdatenbank und bei späteren Behördenwegen.
Hundetrainer:in werden mit Willenskraft
Der Sachkundenachweis zeigt, wie groß der Bedarf an fundiertem Wissen rund um den Hund ist. In der 14-monatigen Hundetrainer:innen-Ausbildung lernst du Lernverhalten, Körpersprache und Trainingsaufbau wissenschaftlich fundiert – berufsbegleitend und tierschutzkonform.
Gut ausgestattet in die Praxiseinheit
Für die Praxis brauchst du ein gut sitzendes Brustgeschirr und eine passende Leine. Tierschutzkonformes, gepolstertes Hundegeschirr und nachhaltiges Zubehör findest du bei bellerei, dem Partner von Willenskraft.
Fazit: Vier Stunden, die sich auszahlen
Der Sachkundenachweis ist seit 1. Juli 2026 Pflicht für alle, die erstmals einen Hund aufnehmen: Theorie vor dem Einzug, Praxis mit dem eigenen Hund innerhalb eines Jahres, Kurs im Bundesland der Haltung. Die Inhalte sind sinnvoll gewählt – Bedürfnisse, Gesundheit, Körpersprache und tierschutzkonformes Lernen sind genau die Themen, an denen Hundehaltung im Alltag scheitert oder gelingt.
Unser Tipp: Buche den Theoriekurs, sobald der Einzugstermin feststeht, kläre vorher, was dein Bundesland verlangt, und nutze die Praxiseinheit nicht als Pflichttermin, sondern als Start in ein gemeinsames Training.
Quellen
- Tierschutzgesetz (TSchG), § 13 Abs. 4 und 5 – Nachweis allgemeiner Sachkunde, geltende Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes. RIS öffnen →
- BGBl. II Nr. 144/2026 – Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung, § 2a (Inhalte, Vortragende, Befreiungen, Bescheinigung), ausgegeben am 18. Juni 2026. RIS öffnen →
- Land Burgenland – Verpflichtender Sachkundekurs für Tierhalter:innen (Präsenzpflicht, Ablauf) und Liste der Anbieter:innen. Infoseite → · Anbieterliste →
- Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz – Sachkundenachweis Hunde: Unterlagen, Muster-Bescheinigungen, Kontaktstellen der Länder. tierwissen.at →
Hinweis: Dieser Beitrag fasst die Rechtslage mit Stand 22. Oktober 2026 zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Gesetzestexte und die Informationen deiner Landesregierung.
Häufige Fragen zum Sachkundenachweis für Hunde
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